Neue Regeln zum Schutz von Anlegern nicht ausreichend
Stand: 18.05.2015
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Berlin - Die geplanten neuen Regeln zum Schutz der Verbraucher vor hochriskanten Finanzprodukten gehen den Verbraucherzentralen nicht weit genug. "Wir hätten uns an der ein oder anderen Stelle noch mehr Mut für Konsequenzen aus den Skandalen der Vergangenheit gewünscht", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Unterm Strich seien die Neuerungen aber "ein guter Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz". "Wir werden jetzt Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln, genau hinschauen und im Zweifelsfall Nachbesserungen fordern."
Das im April vom Bundestag beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz soll Verbraucher besser vor risikoreichen Geldanlagen schützen - eine Lehre aus dem Milliardenskandal um den Windpark-Finanzierer Prokon. Unter anderem müssen Anbieter nun Warnhinweise veröffentlichen. Die Anleger bekommen ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern hatte die Koalition aber noch Ausnahmen für Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) zugelassen. Sie lockerte etwa ursprünglich vorgesehene strenge Informationspflichten und hob eine Obergrenze von 10 000 Euro für Investoren (Kapitalgesellschaften) bei der Schwarmfinanzierung zum Beispiel von Start-ups auf.
"Ausnahmen von der Prospektpflicht haben wir unterstützt, aber für das Crowdinvesting sind diese schlicht zu großzügig ausgefallen", kritisierte Müller. Als Wertpapierprospekt bezeichnet man das Zusammenstellen von Informationen über das Wertpapier und deren Risiken. "Ich erwarte, dass wir im Crowdinvesting kaum Prospekte sehen werden", sagte Müller.
Das Gesetzespaket von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht außerdem vor, dass Behörden Werbung für besonders riskante Angebote beschränken oder komplett verbieten können. Hier hatte der vzbv auf ein generelles Verbot gehofft. Die Finanzaufsicht Bafin bekommt mehr Rechte, um schwarzen Schafen in der Branche rascher auf die Spur zu kommen, die mit sehr hohen Renditen locken, aber kaum Sicherheiten bieten.
Ein zweiter Fall Prokon wäre mit den neuen Regeln aber "sicherlich schwieriger möglich", sagte Müller. Vor der Insolvenz hatten 75 000 Anleger dort etwa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert. Sie dürften einen Großteil ihres Kapitals verlieren. Das Gesetz muss im Juni noch den Bundesrat passieren. Bis Ende 2016 soll die Wirkung der Vorschriften dann überprüft werden.
Auch die neue Chefin der deutschen Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, warnte vor übertriebenen Erwartungen an die Schutzregeln für Kleinanleger. Die Aufsicht erhalte damit zwar schärfere Instrumente, und man könne bei neuen Produkten intervenieren und den Vertrieb verbieten, sagte die Exekutivdirektorin der Finanzaufsicht Bafin der Wirtschaftszeitung "Euro am Sonntag". Aber auch künftig gelte: "Bevor wir zum Beispiel ein Vertriebsverbot aussprechen, müssen wir immer den Einzelfall prüfen." Ein unvorteilhaft erscheinendes Investment allein reiche dafür nicht aus.