Neue Regeln für Selbstanzeigen bei Steuerbetrug
Stand: 09.05.2014
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Stralsund - Für Steuerbetrüger wird es künftig deutlich teurer und schwieriger, reinen Tisch zu machen. Die Finanzminister haben sich auf verschärfte Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige geeinigt.
So soll die Straffreiheitsgrenze bei erfolgter Selbstanzeige von bisher 50.000 Euro auf künftig 25.000 Euro halbiert werden. Bei Beträgen oberhalb von 25.000 Euro wird weiter von einer Strafverfolgung abgesehen, doch werden die Strafzinsen verdoppelt.
Ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro sollen nun 10 Prozent fällig werden, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war erst ab einer Summe von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 Prozent zu zahlen - neben den Verzugszinsen von 6 Prozent.
Außerdem wird der Zeitraum, für den Steuerbetrüger ihre Finanzen offenlegen müssen, künftig von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Damit ist - um straffrei zu bleiben - auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahres-Zeitraum zwingend. Zudem wird die strafrechtliche Verjährung bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt.