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Neue Regeln für Dispozinsen in der Kritik

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Bei den Dispozinsen greifen manche Banken richtig zu - zehn Prozent oder mehr sind nicht selten. Ein neues Gesetz soll Bankkunden vor der Schuldenfalle schützen. Doch Verbraucherschützer sind skeptisch.

Wo liegen die Gefahren für die Verbraucher?

Wer ein Girokonto hat, kann es in der Regel bis zu einer festgelegten Summe überziehen. Die meisten Banken räumen das Zwei- bis Dreifache des monatlichen Nettoeinkommens ein, erläutert Stefanie Pallasch von der Stiftung Warentest. Dafür verlangen sie aber teils happige Zinsen. Für die Zeitschrift "Finanztest" hat die Stiftung Warentest im Sommer 2014 die Zinssätze von rund 1500 Banken verglichen - damals lag der Spitzenreiter bei 14,25 Prozent. Wenn jemand ohnehin gerade knapp bei Kasse ist, kann das schnell zur Belastung werden.

Die Bundesregierung hat das Problem erkannt, was plant sie?

Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) setzt vor allem auf mehr Transparenz und Information. Sein Gesetzentwurf, der am Mittwoch das Kabinett passierte, verpflichtet die Kreditinstitute, die aktuellen Zinssätze gut sichtbar auf ihre Internetseite zu stellen. Das soll Verbrauchern den direkten Vergleich erleichtern. Außerdem müssen Banken und Sparkassen bestimmten Kunden ein Beratungsgespräch anbieten - immer dann, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto außerhalb des Limits überzieht. Das werde meist helfen, zeigt sich Maas überzeugt. "Viele Menschen wissen oft gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt."

Reicht das aus?

Leider nein, meinen die Verbraucherzentralen. Sie setzen sich seit längerem für einen "Deckel" ein, also dafür, dass der Gesetzgeber vorgibt, wie hoch die Zinssätze maximal sein dürfen. "Dass Banken gegen ihr eigenes Wirtschaftsinteresse günstigere Darlehensverträge anbieten werden, ist naturgemäß unwahrscheinlich", meint Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie fordert eine Budget- oder Schuldnerberatung, mitfinanziert von der Kreditwirtschaft. Die Stiftung Warentest ist dagegen unterm Strich zufrieden. "Es ist überall so, dass der Markt das Zinsniveau reguliert. Aber dafür braucht man eben Transparenz", sagt Pallasch.

Was sagt die Branche?

Die zeigt sich kooperativ. "Banken und Sparkassen werden in den Gesprächen gemeinsam mit den Kunden Lösungsmöglichkeiten ausloten", versprechen die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände. Dass die Beratungspflichten nur für dauerhafte Konto-Überzieher gelten sollen, wird begrüßt: "Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die neue Maßnahme zielgerichtet dort eingesetzt wird, wo tatsächlich Probleme bestehen können."

Und dann sind noch Änderungen bei Immobilienkrediten geplant?

Genau. Die Bundesregierung will die Darlehensgeber verpflichten, potenzielle Kunden vor der Vergabe umfassend zu informieren und strenger auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Damit setzt Minister Maas eine EU-Richtlinie um. Außerdem soll die Kopplung mit anderen Finanzprodukten künftig nur noch in bestimmten Fällen zulässig sein. Für die Beratung werden in dem Gesetzentwurf erstmals Standards formuliert. Und es soll in Zukunft Darlehensberater auf Honorarbasis geben - als Alternative zu denen, die Provision kassieren.