Neue Partnerschaft kann Anspruch auf Ehegattenunterhalt schmälern
Stand: 28.08.2017
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Frauen, die nach einer Scheidung ein Kind mit ihrem neuen Partner bekommen, haben keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen ihren Exmann mehr. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 13 UF 16/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Grundsätzlich mindern Leistungen, die Dritte freiwillig an einen Unterhaltsberechtigten erbringen, den Ehegattenunterhalt nicht. Hat eine unterhaltsberechtigte Frau jedoch ein Kind mit einem neuen Partner, hat sie keinen Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt.
Trennungsunterhalt nur bis zur Scheidung
In dem verhandelten Fall hatte das Ehepaar im November 2012 geheiratet und lebte seit Frühjahr 2013 getrennt. Im Mai 2014 wurde die Scheidung rechtskräftig. Das gemeinsame Kind war im Januar 2014 geboren worden. Die Frau hatte seit der Trennung einen neuen Lebensgefährten, mit dem sie seit Dezember 2014 ebenfalls ein Kind hat. Die Ehefrau verlangte Trennungsunterhalt für die Zeit ihrer Erwerbslosigkeit aufgrund der Kinderbetreuung ab Januar 2014 und unbefristeten nachehelichen Unterhalt.
Nach Auffassung des Gerichts steht der Frau ein Trennungsunterhalt zu. Und zwar in Höhe von 145 Euro monatlich in der Zeit vom 1. Januar bis zum 27. Mai 2014, dem Datum, an dem die Scheidung wirksam wurde.
Anspruch auf Kindesunterhalt besteht weiterhin
Ab Rechtskraft der Scheidung stehe ihr dagegen kein Unterhalt mehr zu. Es bestehe eine verfestigte Lebensgemeinschaft mit dem neuen Partner, und die Ehe habe nur 17 Monate angedauert. Für eine Verfestigung spreche auch das gemeinsame Kind mit dem neuen Lebensgefährten. Grundsätzlich ist der Anspruch des Kinds auf Kindesunterhalt davon aber nicht berührt.