Neubau: Vor Vertragsabschluss Gutachter nutzen
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 02.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Kiel - Wenn neu gebaut wird, sollte die Leistungsbeschreibung im Bauvertrag genau geprüft werden. Dafür empfiehlt es sich, einen unabhängigen Gutachter zu berufen.Der Experte kann mögliche Vertragsfallen rechtzeitig entdecken und so Schwierigkeiten in der Bauphase gegebenenfalls sogar verhindern. Darauf macht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam.
Während der Bauarbeiten sollte außerdem ein Gutachter kontrollieren, ob die ausführende Firma den einzelnen Vereinbarungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Problemen kann der Experte dann gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.
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