Neubau und Modernisierung von der Steuer absetzbar
Stand: 21.10.2013
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Berlin - Alle Leistungen von Handwerkern bei der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sind nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich begünstigt. In einem bestehenden Haushalt können jährlich 20 Prozent und maximal 1200 Euro im Jahr von höchstens 6000 Euro Arbeitskosten von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Bisher gingen die Finanzbehörden davon aus, dass nur Erhaltungs- und nicht Neubaumaßnahmen steuerlich begünstigt sind. Abgelehnt wurden zum Beispiel die Anerkennung von Kosten beim Bau einer Garage, eines Car-Ports oder Gartenhäuschens, der Anbau eines Wintergartens, der Einbau eines Kachelofens oder der Dachbodenausbau. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dagegen in einem Urteil vom Juli 2011 (Az. VI R 61/10) entschieden, dass alle Baumaßnahmen im bestehenden Haushalt steuerlich begünstigt sind. Der Bundesfinanzminister hat die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidung in vergleichbaren Fällen anzuwenden.