Nachrangabrede: Nicht jeder Sparbrief ist wirklich sicher
Stand: 27.05.2013
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Heidelberg. Sparbriefe gelten als sichere Geldanlage und sind gerade deshalb auch in Krisenzeiten bei Anlegern beliebt. Doch Achtung: Geldinstitute bieten immer wieder Sparbriefe mit sogenannter Nachrangabrede an. Wer ein solches Produkt abschließt, verzichtet im Falle einer Insolvenz der Bank nicht nur auf die gesetzliche Einlagensicherung, sondern willigt zudem ein, dass seine Ansprüche aus der Insolvenzmasse nachrangig behandelt werden.
„Ganz konkret bedeutet das: Inhaber von Sparbriefen mit Nachrangabrede stehen am Ende der Gläubigerliste. Sie erhalten erst dann Geld aus der Insolvenzmasse, wenn die Ansprüche anderer Gläubiger befriedigt wurden. Im schlimmsten Fall gehen sie komplett leer aus“, warnt Ingo Weber, Chief Financial Officer beim unabhängigen Vergleichsportal Verivox.
Höhere Zinsen zulasten der Sicherheit
Für Sparbriefe mit Nachrangabrede erhält der Anleger in der Regel einen höheren Zins. Ob es sich um ein Produkt mit Nachrangabrede handelt, ist für Verbraucher jedoch häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar. Diese Information wird gern im Kleingedruckten versteckt. So geht häufig erst aus gesonderten Dokumenten hervor, dass das Produkt eine Nachrangigkeitsklausel beinhaltet.
Wie hoch das Verlustrisiko im Einzelnen ist, hängt unter anderem von der Kreditwürdigkeit der Bank ab. So haben sich beispielsweise alle Sparkassen in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen. Gerät ein Institut in finanzielle Schieflage, greifen die anderen Mitglieder helfend unter die Arme. Das Risiko einer Pleite ist somit relativ gering.
„Da Sparer die Bonität ihrer Bank kaum einschätzen können, sollten sie besser einen Sparbrief wählen, der unter die gesetzliche Einlagensicherung fällt“, empfiehlt Weber. „Anlagen sind dann bis mindestens 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt.“
Der Festgeldrechner von Verivox, der auch Sparbriefe berücksichtigt, vergleicht ausschließlich Produkte ohne Nachrangabrede.