Nach Umzug auch das Finanzamt wechseln
Stand: 13.01.2015
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Berlin - Ein Umzug bringt meist nicht nur den Wechsel des Strom- und Gasanbieters mit sich - auch das zuständige Finanzamt ist häufig ein anderes.
Wichtig ist das unter anderem für die Steuererklärung. "Diese muss beim Finanzamt des neuen Wohnsitzes abgegeben werden", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Bei einem Zweitwohnsitz sei das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem man sich vorwiegend aufhalte. Wer die Steuererklärung dennoch an das alte Finanzamt schickt, muss sich keine Sorgen machen. "Das Finanzamt leitet die in der Regel an das zuständige Amt weiter."