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Nach Trennung: Wer darf in gemeinsamer Wohnung bleiben?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn sich Ehepartner trennen, wird die gemeinsame Wohnung demjenigen mit dem größeren Bedarf zugewiesen. Aber was passiert, wenn sich unverheiratete Paare trennen?

Hier gibt es keine gesetzliche Regelung, anhand derer die Wohnung demjenigen zugewiesen wird, der mehr auf die Wohnung angewiesen ist. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, wer im Mietvertrag als Mieter genannt ist.

Entscheidend ist, wer im Mietvertrag steht

Sollte nur eine Person im Mietvertrag stehen, so ist auch nur diese Vertragspartner des Vermieters. Die andere Person kann dann allenfalls mit der Zustimmung des ehemaligen Partners den bestehenden Vertrag alleine fortführen. Der Vermieter kann allerdings frei entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er diesem Mieterwechsel zustimmt. Verweigert er seine Zustimmung und will die Person im Mietvertrag nicht weiter in der Wohnung wohnen, muss diese gekündigt werden.

Ausscheiden aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters

Sollten beide Partner als Mieter im Vertrag aufgeführt sein, dann sind auch beide gemeinschaftlich gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Miete verpflichtet. Erst wenn einer aus dem Mietvertrag ausscheidet, entfallen dessen vertragliche Pflichten. Ein Ausscheiden aus dem Mietvertrag kann jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Sollte der Vermieter dem nicht zustimmen, bleiben wieder nur die Kündigung des Vertrages und der Auszug aus der Wohnung.