Muster-Widerrufsbelehrung für Darlehensverträge beschlossen
Stand: 24.03.2010
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Berlin - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Muster-Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge gebilligt. "Wir schaffen damit Rechtssicherheit, Rechtssicherheit für die Kreditwirtschaft und wir stärken den Verbraucherschutz", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch im Bundestag.
Verpflichtend vorgeschrieben sei die Anwendung des Musters nicht. Wenn der Darlehensgeber aber auf dieses verzichte, könne der Darlehensnehmer auch lange Zeit nach dem eigentlichen Ablauf einer Frist noch widerrufen.
Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung einen Auftrag des Parlaments aus dem Sommer 2009, ein gesetzliches Muster für die Information über das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen einzuführen. Anlass war, dass bei einer mangelhaften Belehrung der Verbraucher über ihre Rechte Verträge auch noch nach sehr langer Zeit widerrufen werden konnten.