Monopolkommission: Regelungslücken bei der Bankenrettung
Stand: 09.07.2014
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Berlin - In den Regelungen zur Bankenunion gebe es "ganze Kataloge", mit denen Gläubiger der Haftung entgehen könnten. Das sagte Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission, bei der Vorstellung das Jahresgutachtens. Zwar hält er das beschlossene Konzept der Bundesregierung für richtig, dennoch könnten Gläubiger großer Banken auch künftig im Einzelfall verschont bleiben.
Zudem sei der gemeinsame europäische Abwicklungsfonds, der in acht Jahren mit insgesamt 55 Milliarden Euro gefüllt sein soll, "klar unterdimensioniert". Auch hier könnten neue Risiken für die Steuerzahler lauern.
Die Wettbewerbshüter forderten von der Regierung eine neue Kontrolle für Bankenfusionen. So könnte verhindert werden, dass weitere Institute zu groß werden, sich Wettbewerbsvorteile verschaffen und am Ende Hilfen des Staates erpressen könnten ("too big to fail"). Auch sollte der Bund rasch seinen Restanteil von 17 Prozent an der Commerzbank verkaufen, sagte Zimmer.
Deutsche Gesetze im Kabinett verabschiedet
Unterdessen beschloss das Bundeskabinett das umfangreiche Gesetzespaket zur Umsetzung der Bankenunion. Danach soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Januar 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben. Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin bis Ende 2015 verlängert werden. Damit gibt es weiter ein nationales Sicherheitsnetz bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016.
Die neuen Regeln sollen es ermöglichen, dass auch große Banken saniert und notfalls geschlossen werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Sie können nicht mehr allein aufgrund ihrer Bedeutung und Größe auf Steuerzahlergeld bauen. Erst nach einem substanziellen Beitrag von Aktionären und Gläubigern sollen Einlagen von Sparern sowie Gelder aus dem Abwicklungsfonds fließen. Ein Beispiel: Bei einem Institut mit einer Bilanzsumme von einer Billion Euro müssten zuerst Gläubiger und Aktionäre mindestens 80 Milliarden Euro beisteuern zur Rettung. Das dürfte in der Regel reichen. Sparer mit weniger als 100 000 Euro bleiben verschont.
Direkte Finanzspritzen nur noch als "ultima ratio"
Der europäische Abwicklungsfonds soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden. Den Großteil dürften deutsche Institute beisteuern, die bereits in einen nationalen Krisenfonds zahlen. Erwartet werden jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro; bisher flossen in den nationalen Krisenfonds jährlich etwa 600 Millionen Euro. Details der europäischen Bankenabgabe werden im September erwartet. Möglich sind Sonderregeln für kleinere Institute.
Die lange umstrittenen direkten Finanzspritzen des ESM an Problembanken sind als "ultima ratio" gedacht. Sie sollen im Notfall greifen, wenn weder Eigentümer, Gläubiger und Großsparer noch der betroffene Staat in der Lage sind, die Lücken zu füllen. Für die direkte Banken-Rekapitalisierung dürfen aus dem 500 Milliarden Euro umfassenden ESM zudem nur maximal 60 Milliarden Euro fließen.
Die Abwicklungsbehörde bekommt künftig mehr Kompetenzen. Bisher gibt es zwei Institutionen: Die Finanzaufsicht Bafin und die FMSA, die auch den Soffin verwaltet. In einem ersten Schritt sollen die Aufsichtskompetenzen bei der FMSA angesiedelt werden. In einem zweiten wird die nationale Abwicklungsbehörde an der Bafin angesiedelt - als separate Säule und Anstalt in der Anstalt. Banken müssen Sanierungspläne als Vorbereitung für eine Krise erstellen.