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Minijobber sind rentenversichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer einen 450-Euro-Job nicht nur kurzfristig ausübt, ist dadurch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Der vom Arbeitgeber vom Lohn einzubehaltende Beitragsanteil hierfür beträgt 3,7 Prozent. Das ist bei einem Verdienst von 450 Euro ein Betrag von 16,65 Euro.

Durch die Zahlung entstehen vollwertige Pflichtbeiträge, und der Minijobber kann sich damit das Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. So erwirbt der Minijobber zum Beispiel durch die Zahlung des Eigenbeitrags einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Daneben darf er unter bestimmten Voraussetzungen medizinische Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen. Wer den Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.