Mini-Job und Mindestlohn: Einkommensgrenze beachten
Stand: 28.01.2015
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Nach Einführung des Mindestlohns könnten Mini-Jobber über die 450-Euro-Grenze kommen. Höhere Abgaben würden dann das Mehr beim Verdienst wieder zunichte machen.
Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Damit würden Abgaben an Steuer und Sozialversicherung anfallen oder steigen. Minijobber sind weitgehend abgabefrei.
Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro
Übersteigt der Verdienst diese Lohngrenze, bleibt aber unter 850 Euro, befindet sich der Arbeitnehmer in einer Gleitzone, in der steuerliche und versicherungspflichtige Sonderregelungen zum Tragen kommen. Hier muss der Arbeitnehmer mit höheren Abgaben rechnen. Soll der Status des Minijobbers erhalten bleiben, müsste folglich in vielen Fällen die Arbeitszeit gekürzt werden, erklären die Steuerexperten.
Änderungen bei kurzzeitiger Beschäftigung
Ein Minijob ergibt sich einerseits aus einer geringen Bezahlung, das monatliche Arbeitsentgelt darf regelmäßig 450 Euro nicht übersteigen.
Andererseits kann auch nur eine kurze Beschäftigungsdauer vorliegen, befristet auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr. Bis zum 31. Dezember 2014 galten noch zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Auch hier darf das durchschnittliche Monatseinkommen nicht über 450 Euro liegen.