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Mehr Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Arbeitnehmer können 2014 einen höheren Anteil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Absetzbar sind nun 78 Prozent der Beiträge, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Maximal können Alleinstehende einen Höchstbetrag von 15.600 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 31.200 Euro steuerlich absetzen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen. 2013 lag der absetzbare Anteil bei 76 Prozent.

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2014 der steuerpflichtige Rentenanteil von 66 auf 68 Prozent. Somit bleiben nur noch 32 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt 2014 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr um 2 Prozent. Für Renter des Jahrgangs 2005 sind 50 Prozent ihrer Rente steuerfrei.