Lohnsteuer-Freibeträge gelten ab 2016 für zwei Jahre
Stand: 26.05.2015
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Berlin - Mit Freibeträgen lässt sich die Steuerlast deutlich mindern. Bisher müssen sie noch jedes Jahr aufs Neue beim Finanzamt beantragt werden, ab 2016 ändert sich das: Dann können sie zwei Jahre lang gültig bleiben. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.
Starttermin für das Verfahren ist der 1. Oktober. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer den entsprechenden Antrag bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Doch Vorsicht: Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für die eingetragenen Freibeträge weg, sind Arbeitnehmer verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). "Denn dann zahlen Sie ja unter Umständen zu wenig Steuern." In diesem Fall müssen Betroffene mit einer Nachzahlung rechnen. Verbergen können Steuerzahler das nicht: "Wer einen Freibetrag nutzt, muss eine Steuererklärung abgeben."