Letzter Ausweg Privatinsolvenz - Wie das Verfahren funktioniert
Stand: 16.06.2014
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Düsseldorf - Viele Verbraucher kennen das: Für den neuen Fernseher sind noch einige Raten fällig, und auch die Küchenfinanzierung ist noch nicht abbezahlt. Und dann ist plötzlich das dringend benötigte Auto kaputt. Wer in solchen Situationen keine Rücklagen hat, gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Ein ernstes Problem wird es, wenn die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können.
Wer seine Schulden dauerhaft nicht zurückzahlen kann, ist insolvent. Betroffene könne sich in solchen Fällen mit einer Verbraucherinsolvenz von ihrer Schuldenlast befreien. Bevor ein solches Verfahren eröffnet werden kann, müssen Überschuldete aber zunächst versuchen, mit ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Gemeinnützige Schuldnerberatungen bieten Hilfe
Hilfe können sich Betroffene hierfür unter anderem bei gemeinnützigen Schuldnerberatungen holen. Dort werden die Forderungen zunächst rechtlich geprüft. Dann wird eine Bestandsaufnahme der Haushaltsfinanzen erstellt und ein Plan zur Schuldenregulierung erarbeitet. Wie viel ein Schuldner regelmäßig zurückzahlen kann, hängt dabei vom jeweils pfändbaren Einkommen und der Anzahl der Unterhaltspflichten ab.
Über die Einkommenspfändung ...
Lehnt ein Gläubiger den angebotenen Plan zur Schuldentilgung ab, kann beim Amtsgericht ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden. Hierfür ist eine Bescheinigung notwendig, die zum Beispiel anerkannte Schuldnerberatungen, aber auch Rechtsanwälte oder Notare ausstellen. In der Folgezeit wird sechs Jahre lang - ab dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen auch drei Jahre lang - der pfändbare Teil des Einkommens an den vom Gericht bestellten Treuhänder abgeführt.
... zur Restschuldbefreiung
Für die Dauer des Insolvenzverfahrens müssen Betroffene gewisse Regeln einhalten. So sind zum Beispiel arbeitslose Schuldner verpflichtet, sich während des Verfahrens um Arbeit zu bemühen. Auch müssen jeder Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel angezeigt werden. Werden alle Verpflichtungen eingehalten, erteilt das Insolvenzgericht nach Ablauf der Zeit die Restschuldbefreiung.