Lehman-Geschädigte scheitern vor Bundesgerichtshof
Stand: 17.10.2012
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Karlsruhe - Die Hoffnung auf Schadenersatz für Lehman-Geschädigte schwindet: Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner restriktiven Linie und hat eine entsprechende Klage zurückgewiesen. Anleger, die Lehman-Zertifikate gekauft hatten, können wohl nicht mehr mit einer Entschädigung rechnen.
Der Bundesgerichtshof hat erneut gegen Anleger der Pleite-Bank Lehman Brothers entschieden. Ein Zivilsenat des obersten Gerichts lehnte am Dienstag in zwei Fällen Schadenersatzansprüche von Anlegern ab, die auf Rat ihrer Bank Lehman-Zertifikate gekauft hatten. Die Anleger hatten die Commerzbank wegen angeblicher Beratungsmängel beim Verkauf der Papiere verklagt. Damit sind bislang alle Klagen von Lehman-Anlegern vor dem BGH gescheitert (Az. XI ZR 367/11 und 368/11).
Der BGH blieb bei seiner Linie: Die Bank müsse weder die beim Verkauf der Zertifikate erzielte Gewinnmarge offenlegen noch darüber aufklären, dass sie Zertifikate weiterverkaufe, die sie zunächst in eigenem Namen erworben hatte. Die Commerzbank hatte von Lehman Brothers eine Provision von 3,5 Prozent für den Verkauf der Papiere erhalten. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt einen Beratungsmangel bejaht.
Der BGH hob das Frankfurter Urteil - das zugunsten der Bankkundin ausgegangen war - auf und verwies den Fall zurück. In einem zweiten Fall wies der BGH-Senat die Revision einer Bankkundin zurück.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der BGH entschieden, dass die Insolvenz der Wall-Street-Bank, die die weltweite Finanzkrise 2008 drastisch verschärfte, nicht vorhersehbar gewesen sei. Zertifikate, deren Kursentwicklung normalerweise nicht mit der Bank selbst im Zusammenhang standen, wurden dadurch komplett wertlos. Bankkunden bleibt nur die Möglichkeit, einen Beratungsmangel oder die Verletzung von Aufklärungspflichten im konkreten Fall nachzuweisen.
Der Vorsitzende Richter des XI. Zivilsenats, Ulrich Wiechers, beklagte am Dienstag, in mehreren Fällen seien die Revisionen kurz vor der Verhandlung zurückgenommen worden. Im Allgemeinen kommt so etwas vor, wenn eine Partei ein für sie nachteiliges Grundsatzurteil verhindern möchte und deshalb lieber einen Vergleich schließt. Derzeit sind nach Angaben des Gerichts noch fünf Revisionen beim BGH anhängig, über zwei soll Ende November verhandelt werden.