LBBW-Banker wegen Bilanzfälschung angeklagt
Stand: 29.11.2012
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Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat gegen sieben aktuelle und ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Anklage wegen mutmaßlicher Bilanzfälschung erhoben. Den Vorständen wird vorgeworfen, in den Konzernabschlüssen der Jahre 2005 und 2006 unrichtige Angaben gemacht zu haben.
In dem Zusammenhang will die Staatsanwaltschaft zudem zwei weitere LBBW-Mitarbeiter wegen Beihilfe zur unrichtigen Darstellung vor Gericht bringen. Zwei Abschlussprüfer sollen sich wegen Verletzung ihrer Berichtspflicht verantworten.
Die sieben Vorstände sollen beim Umgang mit von der Bank initiierten Zweckgesellschaften getrickst haben, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Solche Gesellschaften hatten Kredithäuser demnach seinerzeit initiiert, um Geschäfte mit sogenannten Verbriefungspapieren zu machen. Geschäfte dieser Art - und damit auch deren Risiken - hätten Institute häufig aus der eigenen Bilanz "ausgelagert" und über die Zweckgesellschaften abwickeln lassen. Damit habe eine Bank die Investments nicht mehr mit Eigenkapital unterlegen müssen.
Auch die LBBW hatte laut Staatsanwaltschaft ein aus mehreren Zweckgesellschaften bestehendes Verbriefungsprogramm ins Leben gerufen. Rein formal habe die Bank für die Gesellschaften dabei nur Dienstleistungen wie etwa Anlageberatung oder Verwaltungsarbeit geleistet. Diesbezügliche Verträge hätten die Vorstände aber nur benutzt, um zu verschleiern, dass es in Wirklichkeit zwischen der LBBW und den Gesellschaften Beherrschungskontrakte gegeben habe.
Die Gesellschaften hätten in diesem Fall korrekterweise in den Konzernabschluss der LBBW gehört, beanstandete die Ermittlungsbehörde. Weil die Zweckgesellschaften aber nicht in den Abschlüssen der Landesbank auftauchten, seien diese unvollständig. Die beiden verdächtigen Bank-Mitarbeiter hätten bei den Tricksereien mitgeholfen.
Fehler in den Konzern- und Einzellageberichten
Neben den beanstandeten Bilanzen der Jahre 2005 und 2006 wirft die Staatsanwaltschaft den Vorständen auch vor, im Konzern- und Einzellagebericht der Bank Ende 2008 Fehler gemacht zu haben. Die Landesbank sei damals "akut in ihrem Bestand gefährdet gewesen", teilte die Behörde mit. Die Vorstände hätten in den Berichten "diese dramatische Lage der LBBW verschleiert", um unter anderem eine geplante Kapitalerhöhung nicht zu gefährden. Die zwei Abschlussprüfer sollen von der Verschleierung gewusst, die Berichte aber trotzdem uneingeschränkt bestätigt haben.
Die Anwälte der betroffenen Vorstände wiesen die Darstellung der Staatsanwaltschaft zurück. Konzernabschlüsse wie Lageberichte der LBBW hätten "jederzeit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben entsprochen", teilten die Anwälte mit. "Die Betroffenen sind zuversichtlich, dass das Verfahren nicht eröffnet werden wird", erklärten sie. Über ein Hauptverfahren hat nun das Stuttgarter Landgericht zu entscheiden.