Kursgewinne mitnehmen und Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen
Stand: 29.11.2017
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Berlin (dpa/tmn) – Kapitalerträge sind bis 801 Euro für Ledige und bis 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei. Verbraucher sollten den Sparerpauschbetrag daher in diesem Jahr noch voll ausnutzen und Steuern sparen.
„Kapitalanleger sollten überprüfen, ob sie den Betrag schon ausgeschöpft haben“, rät Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Falls nicht, kann es sinnvoll sein, Aktien aus dem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen.
Bis zur Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags wären diese dann steuerfrei. Die Wertpapiere müssen dann nicht aufgegeben werden, denn nach dem Verkauf dürfen die Papiere anschließend wieder zurückgekauft werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ist diese Verfahrensweise grundsätzlich in Ordnung, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen (Az.: IX R 60/07).
„Ob der erneute Kauf am gleichen Tag erfolgte, ist irrelevant“, erläutert Rauhöft. Da gegenwärtig viele Aktienkurse erheblich gestiegen sind, kann sich ein solches Vorgehen lohnen. Allerdings sollten auch anfallende Gebühren in die Entscheidung einbezogen werden.