Kunden sollen früh vor Dispo-Kosten gewarnt werden
Stand: 24.09.2015
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Berlin - Wer seinen Dispokredit für längere Zeit in Anspruch nimmt, soll in Zukunft frühzeitig auf die Kosten hingewiesen und von der Bank beraten werden. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände kündigten am Mittwoch an, geplante gesetzliche Regelungen zu ergänzen. Kunden sollen demnach explizit darauf hingewiesen werden, wenn sie ihren Dispokredit über drei Monate zu mehr als 50 Prozent in Anspruch genommen haben.
Die Kreditwirtschaft bewertete auch das von der Bundesregierung geplante Gesetz "grundsätzlich positiv", wonach Banken und Sparkassen ihren Kunden künftig bei längerfristiger Inanspruchnahme des Dispokredites eine Beratung anbieten sollen. Dabei soll demnach nach "kostengünstigeren Finanzierungsalternativen" gesucht werden. Dispokredite dienen grundsätzlich dazu, ein Konto für einen kürzeren Zeitraum überziehen zu können.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Ankündigung von Banken und Sparkassen. "Diese freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ergänzt die von uns vorgelegten gesetzlichen Regelungen", erklärte Maas. Der Gesetzentwurf der Regierung wird demnach noch in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten.
Wenn Verbraucher frühzeitig darauf hingewiesen würden, "dass sie in eine Schuldenfalle geraten können, ist das für viele ein hilfreiches Alarmsignal", zeigte sich Maas überzeugt. Helfe das Alarmsignal nicht, greife das gesetzliche Beratungsangebot.