Kreditkartengebühren bei Mastercard: Gericht urteilt über Höhe
Stand: 11.09.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Luxemburg - Mastercard hat den Streit um Zusatz-Gebühren für Kunden vor dem EU-Gerichtshof verloren. An der aktuellen Praxis wird sich jedoch nichts ändern - Mastercard hatte die Gebühren bereits gesenkt. Es seien keine höheren Kosten zu erwarten. Die EU geht seit Jahren gegen Kreditkartenfirmen wie Mastercard und Visa vor. So will die EU-Kommission die Gebühren für den Einsatz von Kredit- und EC-Karten insgesamt senken, um Händler und letztlich auch Verbraucher zu entlasten.
Der Kreditkarten-Anbieter Mastercard hat den jahrelangen Rechtsstreit um seine Extra-Gebühren in Europa endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in Luxemburg in letzter Instanz die Entscheidung der EU-Kommission von 2007. Sie hatte die damals geltenden Verarbeitungsgebühren verboten, die Banken untereinander und dann von Einzelhändlern verlangen, wenn Kunden beim Einkauf in einem anderen EU-Land mit Mastercard-Karte zahlen (Interbankenentgelt). Die Händler schlagen die Summen zumeist auf die Preise auf (Rechtssache C-382/12 P).
Gebühren werden nicht grundsätzlich untersagt
Die EU-Kommission und nun auch die Luxemburger Richter untersagen solche Gebühren aber nicht grundsätzlich. Das Urteil verbietet nur die damalige Höhe von bis zu einem Prozent des Kaufpreises. Dabei geht es nur um Einkäufe von EU-Bürgern in anderen europäischen Ländern. Interbankenentgelte muss die Bank des Händlers an die Bank des Karteninhabers zahlen.
An der aktuellen Praxis von Mastercard ändert die Entscheidung nichts. Das US-Unternehmen hatte nach der Kommissionsentscheidung seine Gebühren bereits gesenkt - in Absprache mit Brüssel. Seitdem fallen beim Auslandseinkauf bei Kreditkarten noch maximal 0,3 Prozent des Kaufpreises an, bei EC-Karten 0,2 Prozent. "Das heutige negative Urteil wird wenig oder keine Auswirkungen auf die Arbeitsweise von Mastercard haben", erklärte der Präsident von Mastercard Europe, Javier Perez. Es seien auch keine höheren Kosten für den Kunden zu erwarten. Der Konkurrent Visa hatte auf Druck der EU-Kommission dieselben Grenzen akzeptiert.
Die alte Praxis von Mastercard war nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Die Gebühren beschränkten den Wettbewerb, urteilten die Richter. Sie wiesen auch das Argument des Unternehmens zurück, dass höhere Gebühren notwendig seien, um das Kartensystem zu finanzieren: "Das System bliebe (...) auch ohne diese Entgelte funktionsfähig."
EU will Verbraucher bei Gebühren entlasten
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. "Dies ist ein großer Gewinn für den europäischen Verbraucher, der zu lange ungerechtfertigt hohe Gebühren gezahlt hat", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Das ist der Endpunkt einer Debatte, die zwei Jahrzehnte gedauert hat."
Die EU geht seit Jahren gegen Kreditkartenfirmen wie Mastercard und Visa vor. So will die EU-Kommission die Gebühren für den Einsatz von Kredit- und EC-Karten insgesamt senken, um Händler und letztlich auch Verbraucher zu entlasten. Brüssel hat Obergrenzen für Interbankenentgelte beim Einkauf im Ausland wie auch im Inland vorgeschlagen (maximal 0,2 Prozent für EC-Karten und maximal 0,3 Prozent für Kreditkarten), die derzeit noch beraten werden. Mastercard warnte, solche Grenzen könnten zulasten der Kunden gehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und forderte das Bundeskartellamt auf, der Entscheidung zu folgen und Interbankenentgelte auch für innerdeutsche Kreditkartenzahlungen zu untersagen. Der HDE hatte 2005 zusammen mit anderen Verbänden Beschwerde erhoben. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: "Kartenorganisationen und Banken müssen endlich neue und faire Geschäftsmodelle entwickeln." Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßte die Entscheidung.