Kreditkartengebühr bei dienstlichem Einsatz als Werbungskosten absetzen
Stand: 24.01.2012
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Berlin - Wer seine Kreditkarte für dienstliche Zwecke nutzt, kann einen Teil der Kartengebühr als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin erläutert, wie man die absetzbaren Kosten berechnet.
Ob auf der Dienstreise oder beim Geschäftsessen - bei dienstlichen Anlässen wird mitunter auch mal die private Kreditkarte verwendet.
"Absetzbar ist nur der Anteil der Kosten, der auf die beruflichen Zahlungen entfällt", sagt Käding. Ein Beispiel: Sind 30 Prozent der Umsätze der Kreditkarte dienstlich veranlasst, können 30 Prozent der Kartengebühren beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auch eventuell anfallende Transaktionskosten sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit dienstlichen Anlässen stehen.
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