Kreditkarten-Einsatz darf im EU-Ausland nicht teurer sein
Stand: 25.05.2012
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Berlin - Wer im Ausland urlaubt, begleicht seine Rechnungen häufig mit der Kreditkarte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, nach der Heimkehr einen Blick auf die Kontoauszüge zu werfen. Das Bezahlen mit einer Kreditkarte darf im europäischen Ausland nämlich nicht mehr kosten als im Inland.
Grundlage sei eine Verordnung der Europäischen Union, die Kostengleichheit für solche Transaktionen innerhalb der Eurozone vorschreibt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite. Habe die Bank Gebühren berechnet, sollten Kunden sich an das Institut wenden.
Die EU-Verordnung schreibe außerdem vor, dass das Geldabheben mit der Karte am Automaten innerhalb der Eurozone nicht teurer sein dürfe als im Inland, erklären die Verbraucherschützer. Das heiße aber nicht, dass das Benutzen des Automaten kostenlos sei. Denn dabei werde nicht die kostenlose Barabhebung bei der Hausbank zugrunde gelegt, sondern das Entgelt, das Verbraucher an einem inländischen Automaten eines anderen Instituts bezahlen müssen. Dieses kann auch innerhalb Deutschlands fünf Euro betragen.