Kredite: Unionsländer sperren sich gegen Dispo-Deckel
Stand: 17.09.2012
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Hamburg - Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern können sich nicht auf eine gesetzliche Obergrenze für Dispo-Zinsen einigen. Die Vertreter der unionsgeführten Länder und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) blieben am Freitag bei ihrer Einschätzung, dass die Festschreibung einer Obergrenze für viele Bankkunden mit höheren Kosten verbunden wäre, da die Geldinstitute diese voll ausschöpfen könnten.
Daher schlossen sie sich auf ihrer Konferenz in Hamburg nicht den Forderungen der von SPD und Grünen geführten Länder nach einer gesetzlichen Regelung an. Einigkeit habe aber darüber geherrscht, dass die Dispo-Zinsen vollkommen überzogen und nicht zu rechtfertigen seien, sagte Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) zum Abschluss des Treffens. Ihre bayerische Kollegin Beate Merk (CSU) erklärte, dass eine gesetzlich festgeschriebene, konkrete Zahl für eine Deckelung nur dazu führen würde, dass sie bis zur Neige ausgeschöpft würde und die Kosten ganz oder zum Teil auf die Bankkunden umgelegt würden.
Die Vorsitzende der Konferenz, Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), kritisierte, dass sich die Banken Geld zu einem Zins von unter einem Prozent leihen könnten, während die Dispo-Zinsen für ihre Kunden durchschnittlich zehn Prozent betrügen.
Baden-Württembergs Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) bedauerte, dass die CDU-regierten Länder bei der Verbraucher-Abzocke mit überhöhten Dispo- und Überziehungskrediten zwar das Problem grundsätzlich anerkannten, aber die notwendige gesetzliche Deckelung ablehnten. Daher starte sein Land wie angekündigt eine entsprechende Bundesratsinitiative. Diese soll am kommenden Freitag im Bundesrat vorgestellt werden.