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Kredit-Gebühren noch bis Jahresende zurückfordern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Düsseldorf - Bearbeitet eine Bank einen Kredit, so ist das kein Gefälligkeitsdienst, sondern eine Leistung, die im Eigeninteresse des Kreditinstituts liegt. Dieser Rechtsauffassung ist der Bundesgerichtshof (BGH). Bearbeitungsgebühren dürften demnach nicht ohne Weiteres erhoben werden.

Unzulässig ist es etwa, wenn die Gebühr im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt wird (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) schloss nun sich dieser Rechtsauffassung an und erklärte Klauseln in Kreditverträgen der Santander Consumer Bank für unzulässig (Az.: I-6 U 75/14).

Verjährung Ende 2014: Kunden sollten schnell aktiv werden

Betroffene Kunden sollten jetzt möglichst schnell aktiv werden, rät Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wer in den vergangenen zehn Jahren eine Bearbeitungsentgelt für einen Kredit zahlen musste, kann das Geld plus Zinsen zurückfordern." Viel Zeit bleibe dafür nicht, denn viele Erstattungsansprüche verjähren schon zum Jahresende. "Wurde das Entgelt in den Jahren 2005 bis 2011 gezahlt, verjährt der Erstattungsanspruch aber schon zum Jahresende 2014."

Notfalls Schlichtungsstelle einschalten oder klagen

Wichtig zu beachten: Die bloße Aufforderung an die Bank verhindert die Verjährung nicht. Sollte eine Bank die Erstattung verweigern oder nicht reagieren und weiter auf eine Verjährung pochen, müssen Betroffene den Angaben zufolge die zuständige Banken-Schlichtungsstelle einschalten oder Klage erheben.