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Kredit-Bearbeitungsgebühr: Kunden können Geld zurückverlangen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Es ist oft dasselbe: Wollen Verbraucher einen Kredit, müssen sie dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei bis drei Prozent der Kreditsumme bezahlen. "So ein einseitig vorgegebenes Bearbeitungsentgelt ist rechtlich nicht zulässig", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Dies hätten diverse Oberlandesgerichte bereits entschieden. Der Grund: Die Kreditinstitute prüfen die Kreditwürdigkeit des Kunden im eigenen Interesse. Schließlich wollen sie die Ausfallrisiken reduzieren. Grundsätzlich kann ein Entgelt aber nur verlangt werden, wenn die Bank für den Kunden eine Leistung erbringt. Die Kreditbearbeitung ist keine besondere Leistung.

"In der Praxis halten sich viele Institute leider nicht an diese Rechtsprechung und schieben fadenscheinige, aber zulässige juristische Spitzfindigkeiten vor", erklärt der Finanzexperte. "Sie behaupten dann etwa, es sei keine Preisklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern eine Absprache zwischen der Bank und dem Kunden, und das Entgelt sei Teil des gesamten Entgelts für den Kredit." Denn nur wenn die Bearbeitungsgebühr wirklich im Einzelfall so ausgehandelt wurde, greift die Rechtsprechung der Gerichte nicht. "War die Gebühr hingegen einseitig von der Bank vorgegeben, ist sie unzulässig", sagt Nauhauser.

In diesen Fällen können Verbraucher die Kreditgebühren zurückverlangen. "Entscheidend ist, ob im Beratungsgespräch über die Gebühr verhandelt wurde", sagt Nauhauser. Wenn das nicht der Fall gewesen sei, sollten Kunden sich an ihre Bank wenden und die Erstattung der Bearbeitungsgebühr fordern. Das kann sich durchaus lohnen: Wer etwa einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro aufgenommen hat, kann bei einer Gebühr in Höhe von zwei Prozent 200 Euro zurückfordern.