Kredit an Freunde: Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser
Stand: 18.08.2016
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Kiel - Wer Bekannten oder Freunden einen privaten Kredit gewährt, sollte nicht blind vertrauen. Besser ist es, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Das empfiehlt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.
Auch wenn das zunächst befremdlich erscheint, kann er Streit um die Rückzahlung verhindern. Überschrift sollte das Wort "Darlehensvertrag" sein, rät die Kammer. Dann könne der Schuldner später nicht behaupten, das Geld sei verschenkt worden.
Ausreichend ist, den Vertrag handschriftlich zu verfassen. Festgehalten werden sollte die Höhe der geliehenen Summe und die vereinbarten Zinsen. Ebenso sollten das Datum der Auszahlung und der Rückzahlungstermin in dem Dokument auftauchen. Wichtig zu beachten: Es muss nachweisbar sein, dass tatsächlich Geld geflossen ist - zum Beispiel durch einen Kontoauszug.