Kosten für Zweitwohnung von der Steuer absetzen
Stand: 02.10.2017
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Berlin - Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Welche Kosten das Finanzamt anerkennt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Flexibilität und Mobilität werden vom Arbeitnehmer immer öfter verlangt. Benötigen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, können die anfallenden Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die doppelte Haushaltsführung muss aber beruflich veranlasst sein, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.
Diese Kosten sind absetzbar
Anerkannt werden vom Finanzamt Aufwendungen für die Zweitwohnung am Ort der Arbeit. Darunter fallen neben der Miete inklusive Betriebskosten auch Reinigungskosten, Abschreibungen auf notwendige Einrichtungsgegenstände, Zweitwohnungssteuer, Rundfunkbeiträge sowie Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze. Wichtig: Diese Ausgaben können nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro im Monat steuermindernd geltend gemacht werden.
Besonderheiten bei einer Zweitwohnung im Ausland
Bei doppelter Haushaltsführung im Ausland gilt, dass die tatsächlich notwendigen Aufwendungen angesetzt werden können. Als notwendig werden Kosten anerkannt, soweit sie die ortsübliche Miete für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 Quadratmeter nicht überschreiten.