Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kosten für Fernunterricht beim Finanzamt geltend machen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg -  Wer sich per Fernstudium beruflich weiterbildet oder seinen Master absolviert, kann die enstandenen Kosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Bachelorstudiengänge können hingegen lediglich als Sonderausgabe bis zu einer Höhe von 6000 Euro pro Jahr bei der Steuer abgesetzt werden, so Martin Kurz, Präsident des Branchenverbands Forum DistancE-Learning in Hamburg.

Oft ist es nicht ganz billig, eine zusätzliche, berufliche Qualifikation per Fernunterricht zu erwerben. "Die Kurse kosten im Durchschnitt zwischen 100 bis 200 Euro im Monat", so Kurz. Er rät, daher nicht nur zu planen, wie das Studienpensum zeitlich bewältigt werden soll. Besser sei es, auch zu überlegen, ob die Kosten für den Fernunterricht aus dem laufenden Budget bezahlt werden können oder ob im Vorhinein ein Geldbetrag angespart werden muss.

Fördermöglichkeiten nutzen

"Es gibt bei der Finanzierung von Fernunterricht auch einige Fördermöglichkeiten", erklärt Kurz. In einigen Bundesländern wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen gebe es etwa Bildungsgutscheine mit denen die Fernlernenden einmalig mit 500 Euro unterstützt werden. Machen Teilnehmer per Fernunterricht einen Schulabschluss nach, könnten sie außerdem Bafög beantragen. Arbeitslose werden nicht selten vom Arbeitsamt unterstützt.

Geht Fernlernenden erst im Verlauf des Kurses das Geld aus, gewähren einige Institute außerdem Ratenzahlungen. Die meisten machten das aus Kulanz, erläutert Kurz. Bei einigen Anbietern fänden sich inzwischen jedoch auch bereits feste Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.