Kontogebühren für Darlehenskonto sind unzulässig
Stand: 07.06.2011
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Karlsruhe - Banken dürfen für ein Darlehenskonto keine Kontoführungsgebühren von Privatkunden verlangen. Diese Klauseln seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az.: XI ZR 388/10). Die Bank führe ein solches Konto ausschließlich für ihre eigene Buchhaltung, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Der Bankkunde werde durch seinen Kreditvertrag oder einen Zins- und Tilgungsplan informiert, von einem Darlehenskonto aber habe er nichts. Deswegen könne er auch nicht verpflichtet werden, dafür zu zahlen. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. In den beiden Vorinstanzen war er unterlegen und hatte am BGH Revision eingelegt.