Kontoauszüge nicht gleich wegwerfen
Stand: 09.01.2012
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Berlin - Der Bundesverband deutscher Banken rät Verbrauchern, Kontoauszüge nicht vorschnell im Altpapier zu entsorgen. Zwar seien Verbraucher nicht verpflichtet, die Belege aufzuheben. Doch könnten mit ihrer Hilfe möglicherweise wichtige Zahlungen nachgewiesen werden. Bei Kaufverträgen beispielsweise verjährten Mängelansprüche erst nach zwei Jahren, erklärt der Verband. Vor dem Wegwerfen von Kontoauszügen und Rechnungen etwa vom Versandhändler sollten Verbraucher daher prüfen, ob die Unterlagen eventuell noch benötigt werden.