Konsequenz aus Finanzkrise: Bundestag beschließt Bankenabgabe
Stand: 29.10.2010
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Berlin - Zwei Jahre nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers zieht die schwarz-gelbe Bundesregierung nun weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise. Der Bundestag billigte am Donnerstagabend eine Bankenabgabe sowie ein gesondertes Pleite-Verfahren für Großbanken.
Mit dem sogenannten Restrukturierungsgesetz wird ein neues Auffangnetz geschaffen nach dem staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin. Der neue Krisenfonds zur Vorsorge gegen künftige Krisen soll über mehrere Jahre mit Zwangsabgaben der deutschen Kreditwirtschaft aufgebaut werden und am Ende etwa 70 Milliarden Euro umfassen. Beschlossen wurden auch schärfere Bonus-Regeln für Banken, die mit Steuerzahlergeld gestützt werden mussten. Die Eckpunkte:
Bankenabgabe
Alle deutschen Kreditinstitute sollen eine Gebühr in einen Krisenfonds einzahlen. Die Rede ist von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr. Zielgröße für den Krisenfonds sind 70 Milliarden Euro. Es dürfte also dauern, bis er ausreichend gefüllt ist, um bei Krisen wirklich zu helfen. Die Abgabe orientiert sich an der Größe, Risikoausrichtung und der Verflechtung einer Bank. Förderbanken werden verschont.
Restrukturierungsfonds
Der aus der Abgabe finanzierte Krisenfonds soll Banken in einer Schieflage notfalls unterstützen können. Er soll als Sondervermögen des Bundes außerhalb des Haushalts errichtet und von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet werden. Diese ist schon für den staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin zuständig, der nur noch bis Jahresende Hilfsanträge entgegen nimmt.
Notfalls sollen Sonderbeiträge erhoben werden. Reichen auch sie nicht, kann der Bund dem Fonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro gewähren, die die Bankenbranche abzahlen müsste. Dazu würde ein Teil der Kreditermächtigungen des Soffin umgewidmet. Der Krisenfonds soll auch Garantieermächtigungen von maximal 100 Milliarden Euro erhalten - ebenfalls ungenutzte Beträge des Soffin.
Sanierung
Banken mit besonderer Bedeutung ("systemrelevante Banken") sollen früh saniert und notfalls gegen ihren Willen zerschlagen werden können. Die Aufsicht soll noch vor einer Insolvenz eingreifen. Zunächst sollen Institute durch ein "Sanierungsverfahren" Probleme in Eigenregie lösen. Sie können einen Sanierungsberater vorschlagen mit weitreichen den Kompetenzen. Das Oberlandesgericht kann auf Vorschlag der Finanzaufsicht Bafin weitere Maßnahmen anordnen.
Zerschlagung
Bei drohender Pleite einer wichtigen Großbank folgt ein "Reorganisationsverfahren". Es lehnt sich am Insolvenz- Planverfahren an. Aktionäre sollen einbezogen werden, eine Sanierung aber nicht vereiteln können. Die Aufsicht kann eingreifen. Das "Reorganisationsverfahren" setzt eine Gefährdung der Stabilität des Finanzsystems voraus. In einem "hoheitlichen Eingriffsverfahren" soll der Staat einschreiten und systemrelevante Teile eines Instituts ausgliedern können - auf einen privaten Erwerber oder eine staatliche "Brückenbank". Sie sollen fortgeführt und der Rest abgewickelt werden. Über Systemrelevanz entscheidet die Bankenaufsicht.
Verjährung
Bankmanager werden stärker in die Pflicht genommen. Die Frist zur Haftung bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung soll von 5 auf 10 Jahre verdoppelt werden - und zwar für alle Kreditinstitute und unabhängig von der Größe. Schadenersatzansprüche gegen Manager sollen damit auch dann möglich sein, wenn Verfehlungen erst spät bekanntwerden oder die personelle Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten sich geändert hat.
Gehaltsdeckel
Die Gehälter aller Mitarbeiter in staatlich gestützten Banken werden auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Bei Banken, an denen der Staat mit mehr als 75 Prozent beteiligt ist, sollen variable Vergütungen wie Bonuszahlungen komplett gestrichen werden. Bei geringerer Bundesbeteiligung bleiben erfolgsabhängige Prämien weiter erlaubt. Der Gehaltsdeckel gilt nicht, wenn eine gestützte Bank die Zinsen auf ihre Eigenkapitalhilfen vollständig zahlt oder wenn sie mindestens die Hälfte des Staatsgeldes zurückgezahlt hat.