Koalition will noch 2014 mehr Verbraucherschutz auf Finanzmarkt
Stand: 11.02.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Nach der Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon will die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Weichen für eine weitere Stärkung des Verbraucherschutzes stellen. Dabei geht es auch um strengere Vorgaben für den bisher wenig regulierten "grauen Kapitalmarkt" sowie um mehr Befugnisse für die oberste Finanzaufsicht Bafin. "Wir wollen 2014 die entscheidenden Aufschläge machen", hieß es am Dienstag in Regierungskreisen in Berlin.
Das Justiz- und Verbraucherministerium sowie das Finanzministerium wollten die Probleme nicht auf die lange Bank schieben. Auch andere Ressorts würden einbezogen, etwa wenn es um Mittelstandsfinanzierung gehe.
Zur Stabilisierung der unter der Niedrigzinsphase leidenden Lebensversicherer würden im März oder April Vorschläge gemacht. Nähere Angaben wurden nicht gemacht. Grundsätzlich geht es um eine faire Verteilung stiller Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen. Angestrebt werde mehr Generationengerechtigkeit, hieß es.
Der bis ins Jahr 2008 zurückreichende Fall Prokon solle gründlich aufgearbeitet werden. Dies gelinge nicht über Nacht. "Es gibt keine einfachen Ja-Nein-Entscheidungen bei Prokon." Genussscheine könnten durchaus auch von Privatanlegern genutzt werden - wenn sie nicht ihre komplette Altersversorgung auf einem Produkt aufbauten, das das Risiko eines Totalausfalls enthält.
Prokon hatte durch den Verkauf von hochriskanten Genussrechten an Privatkunden etwa 1,4 Milliarden Euro von etwa 75 000 Anlegern eingenommen. Dabei sollen Zinsen der Altanleger mit dem Geld neuer Investoren ausgezahlt worden sein. Die Bundesregierung prüft, wie Risiken künftig noch klarer herausgestellt werden könnten und ob die Regeln für den Eigenvertrieb von Finanzprodukten angemessen seien.
Die Bafin wurde bereits angewiesen, den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten schon jetzt stärker in den Fokus zu nehmen und nicht zu warten, bis im Juli die Bestimmungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches wirksam werden.
Der Bafin seien im Fall von Prokon teils die Hände gebunden gewesen, weil sie im Prinzip nur Prospekte prüfen konnte, hieß es. Es werde nun geprüft, ob und in welchen Fällen die Finanzaufsicht künftig auch Geschäftsmodelle unter die Lupe nehmen sollte.
Schwarz-Rot will Kleinanleger künftig vor riskanten Finanzprodukten besser schützen. Die Bafin soll den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhalten.
Geprüft werden sollte auch die außergerichtliche Streitschlichtung im Bereich der Finanzdienstleitung, hieß es. Dies nütze manchmal einzelnen Verbrauchern mehr. Mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie könne dieses Instrument gestärkt werden. Es gehe ferner um die Rolle von "Finanzmarktwächtern" sowie eine weitere Stärkung der Honorarberatung: "Das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzmarkt ist gesunken." Dies zeigten auch Länderumfragen.
In der Kritik steht auch, dass der "graue Kapitalmarkt" bisher durch Gewerbeämter beaufsichtigt wird. Die Kreditwirtschaft fordert seit längerem eine Aufsicht auch des Grau-Marktes durch die Bafin.