Koalition plant Alleinerziehende steuerlich zu entlasten
Stand: 17.06.2015
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Berlin - Alleinerziehende sollen rückwirkend ab Jahresbeginn eine Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags von 600 Euro erhalten. Dies sei "ein starkes Signal", sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) der "Passauer Neuen Presse" (Mittwochsausgabe) unter Hinweis auf eine entsprechende Einigung in der Koalition am Dienstag. Bislang war geplant gewesen, den Entlastungsbetrag 2015 zunächst um 300 Euro anzuheben und 2016 dann noch einmal um denselben Betrag auf 1908 Euro.
"Ich freue mich sehr, dass es nach intensiven Gesprächen rückwirkend für dieses Jahr bereits die steuerliche Entlastung gibt", sagte Schwesig zu der nun erfolgten Verständigung der Koalitionsfraktionen. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen." Neben dem Entlastungsbetrag für ein Kind soll es für Alleinerziehende zusätzlich für jedes weitere Kind einen Steuerfreibetrag von 240 Euro geben.
Die Neuregelung ist Teil eines umfassenden Gesetzentwurfs zur Steuerpolitik, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. Darin enthalten sind auch Anhebungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag, des steuerlichen Grundfreibetrags sowie Schritte zum Abbau der sogenannten kalten Progression. Dabei geht es um den Effekt, dass Gehaltserhöhungen durch progressiven Steuertarif und Inflation teilweise aufgezehrt werden.