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Koalition beschließt 41-Punkte-Plan zur Steuervereinfachung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. Durch den von den Koalitionsspitzen verabschiedeten 41-Punkte-Plan können Unternehmen künftig jährlich etwa vier Milliarden Euro sparen. Die Entlastung der Bürger soll insgesamt rund 590 Millionen Euro betragen. Im Folgenden sind die wichtigsten Vorhaben aufgelistet:

Einkommenssteuer

Arbeitnehmer können ihre Einkommenssteuererklärung künftig auch alle zwei Jahre abgeben - sofern sie das wollen.

Pauschbetrag

Den Arbeitnehmern soll schon bald eine höhere Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro statt bisher 920 Euro zugutekommen. Damit müssen die Steuerzahler künftig weniger Quittungen sammeln, um ihre Ausgaben zu belegen. Die Bundesregierung rechnet hierbei mit Mindereinnahmen von 330 Millionen Euro.

Kinder

Die Erklärungspflichten bei Kindern werden reduziert. Bei den Kosten für die Kinderbetreuung soll zudem nicht mehr unterschieden werden, ob die Kinder aus beruflichen Gründen in die Obhut Dritter gegeben werden, oder ob dies privat veranlasst wurde. Hier wird von Mindereinnahmen von 60 Millionen Euro ausgegangen. Beim Kindergeld wird auf die Überprüfung des Einkommens volljähriger Kinder verzichtet. Der Fiskus nimmt damit voraussichtlich 200 Millionen Euro weniger ein.

Ehepaare

Statt derzeit sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepartner soll es nur noch vier geben.

Rentner

Das Besteuerungsverfahren bei Rentnern wird vereinfacht - unter anderem durch eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung.

Stipendien

Neben den regulären Stipendien sollen auch indirekte Zahlungen etwa aus EU-Förderprogrammen steuerfrei sein.

Pendler

Wer abwechselnd mit Auto oder öffentlichem Nahverkehr zur Arbeit fährt, muss heute für jeden einzelnen Tag die Höhe der Werbungskosten berechnen. Eine jährliche Vergleichsrechnung soll künftig ausreichen.

Kapital

Kapitaleinkünfte müssen nach Einführung der Abgeltungssteuer grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen gibt es bisher, wenn außergewöhnliche Belastungen und Spenden beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auf die Erklärungspflicht soll auch in solchen Fällen bald verzichtet werden.

Elektronische Verfahren

Durch die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt sollen Steuererklärungen deutlich erleichtert werden. Vorgesehen ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber ab 2012 von einer bundesweiten Datenbank abrufen kann. Angestrebt wird auch, den Bürgern eine von der Finanzverwaltung bereits vorausgefüllte Steuererklärung anzubieten. Der Steuerpflichtige muss diese dann nur im Internet abrufen und die ausgefüllten Angaben überprüfen.