Klipp und klar: Gesetzestext zum Kleinanlegerschutz
Stand: 09.03.2015
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Berlin - Sprachexperten sollen helfen, den Gesetzestext zum neuen Kleinanlegerschutz möglichst vetständlich auszuformulieren. Ein Beispiel, das Schule machen könnte.
Zum ersten Mal sollen Experten der Gesellschaft für deutsche Sprache an einem laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden, wie die CDU-Politiker Antje Tillmann und Frank Steffel am Mittwoch in Berlin mitteilten. Der Finanzausschuss des Bundestages habe dies offiziell beschlossen.
Ein Experiment, das Schule machen könnte
Die Bundesbürger beklagten "immer häufiger und zu Recht, dass Gesetzestexte nur noch von Experten verstanden werden", erklärten die Unionspolitiker. Als Reaktion auf diese Kritik solle die Gesellschaft für deutsche Sprache nun versuchen, das Gesetz zum Kleinanlegerschutz "lesbarer zu machen". Diese Aufgabe sei zwar schwierig, weil juristisch sattelfeste Texte nicht immer einfach zu formulieren seien. "Aber wir sind optimistisch, dass die Vorschläge sich positiv auswirken werden", erklärten Tillmann und Steffel. "Gelingt dieses 'Experiment', werden wir die Sprachprofis regelmäßig einbinden."
Gesetz soll vor riskanten Geldanlagen schützen
Über den Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz war am Freitag erstmals im Bundestag debattiert worden. Er wurde vom Verbraucher- und vom Finanzministerium gemeinsam erarbeitet und soll Verbraucher besser vor riskanten Geldanlagen schützen, die über den sogenannten grauen Kapitalmarkt vertrieben werden. Hintergrund ist die Prokon-Pleite von Anfang 2014, die ein Schlaglicht auf den unregulierten grauen Kapitalmarkt warf. Prokon hatte sich durch den Verkauf von Genussrechten im Wert von 1,4 Milliarden Euro an rund 75.000 Anleger finanziert, die seit der Pleite um ihr Geld fürchten müssen.
Der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz sieht unter anderem neue Informations- und Transparenzpflichten für Anbieter von Finanzprodukten vor. Irreführende und aggressive Werbung für Produkte des grauen Kapitalmarkts soll verboten werden. Zudem soll die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mit neuen Befugnissen schwarze Schafe schneller ausfindig machen und im Ernstfall den Vertrieb unseriöser Produkte beschränken oder verbieten können.