Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Klagen gegen Steuer-ID-Nummer abgewiesen, Zweifel bleiben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Köln - Die bereits millionenfach vergebene Steuer- Identifikationsnummer ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln rechtlich bedenklich, verstößt aber nicht gegen die Verfassung. Das entschieden die Richter am Donnerstag in einem Musterprozess. Es gebe "erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID". Aber: Der Fall werde nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil das Finanzgericht dazu eindeutig von einer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein müsste.

Gut 170 Bürger hatten aus Sorge vor einem "gläsernen Bürger" geklagt. Sieben Klagen wurden als Präzedenzfall verhandelt - und nun abgewiesen. Eine Revision beim Bundesfinanzhof in München ist aber zugelassen (AZ: 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08).

Die elfstellige Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit August 2008 vergeben, 82 Millionen Menschen haben die ID-Zahlenkombination inzwischen erhalten. Die Richter betonten verfassungsmäßige Zweifel, da mit der Steuer-ID letztlich alle Bürger zentral durch den Staat erfasst werden könnten. Über die Vernetzung von mehreren Datenpools könne ein großer zentraler Datenbestand entstehen. "Hieraus könnte sich künftig auch die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ergeben." Das Gericht rügte zudem eine "gewisse Vorratsdatenspeicherung", weil schon Babys und Kindern eine Nummer zugeteilt werde.

Die Kläger sehen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die ID sei ein Schritt hin zum "gläsernen Bürger" und setze eine "gigantische Kontrollmaschine" in Gang. Das beklagte Bundesamt BZSt hatte bei Verhandlungsbeginn am 7. Juli erklärt, die Kombination aus elf Ziffern lasse keine Rückschlüsse auf die Person zu. Die ID solle die gleichmäßige Besteuerung aller Bürger erleichtern, das Verfahren werde "effizienter und kostengünstiger".

Gespeichert sind Daten wie Name, Geburtstag oder Adresse sowie Infos, die für die Besteuerung relevant sind - etwa Religionszugehörigkeit oder Krankenversicherungsbeiträge. Dafür bekommt das Bundeszentralamt von allen Meldebehörden die dort gespeicherten Daten auf elektronischem Weg. Die ID muss den Finanzbehörden bei allen steuerlichen Angelegenheiten angegeben werden.