Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird bald automatisch abgeführt
Stand: 13.01.2014
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Berlin - Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird bald automatisch abgeführt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Bislang müssen Anleger ihre Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft noch selbst über ihre Kirchenzugehörigkeit informieren. Ab 2015 wird ein elektronisches Abrufverfahren eingeführt.
Die Kreditinstitute werden dazu künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KIStAM) eines jeden Steuerbürgers abfragen. Dieses Merkmal gibt Auskunft darüber, ob der Steuerpflichtige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und wie hoch deren Kirchensteuersatz ist. Erstmals wird das zwischen dem 1. September und 31. Oktober 2014 geschehen.