Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Automatischer Abzug ab 2015
Stand: 13.06.2013
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Berlin - Bislang hatten Sparer die Wahl: Sie konnten entscheiden, ob Geldinstitute, Versicherungen oder Fondsgesellschaften neben der Abgeltungsteuer auch ihre Kirchensteuer einbehalten oder der Abzug über die Einkommensteuererklärung erfolgen soll. Dieses Wahlrecht entfällt ab 2015. "Dann soll der Kirchensteuerabzug für Kapitalerträge über ein elektronisches Abrufverfahren erfolgen", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.
Wer seiner Bank bislang seine Kirchenzugehörigkeit nicht mitgeteilt hatte und die Bank daher nur die Abgeltungsteuer, nicht aber die Kirchensteuer abgezogen hat, muss die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. "Ansonsten würde Kirchensteuer hinterzogen werden", warnt Käding. Wer auch ab 2015 nicht will, dass die Bank über seine Religionszugehörigkeit Bescheid weiß, kann sich einen Sperrvermerk eintragen lassen. "Dies muss dann schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen", erklärt Käding.
Das Bundeszentralamt erteilt dann einen entsprechenden Vermerk, so dass die Banken das Religionszugehörigkeitsmerkmal nicht abrufen können. In diesem Fall wird zwar keine Kirchensteuer einbehalten. Der Steuerzahler muss weiterhin eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgeben, damit die Kirchensteuer korrekt abgeführt wird.