Kindergeld für Volljährige nur bei Ausbildungplatzsuche
Stand: 12.06.2014
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Berlin - Eltern volljähriger Kinder steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, solange das Kind ausgebildet wird. Aber Achtung: Fehlt ein Ausbildungsplatz, kann das Kindergeld gefährdet sein. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Es muss ernsthafte Bemühungen um die Suche nach einem Ausbildungsplatz geben. Die Ausbildungswilligkeit muss durch Unterlagen wie Bewerbungsabsagen nachgewiesen werden.
Der Bund der Steuerzahler weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hin, das im Gegensatz zur Handhabung der Kindergeldkassen strengere Anforderungen stellt. In dem verhandelten Fall war das Kind nicht bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet. Das Kind musste daher eigenständige Bemühungen um einen Ausbildungsplatz unternehmen.
Eine Bewerbung im Monat zu wenig
Die Richter urteilten, dass in einem Zeitraum von vier Jahren durchschnittlich eine Bewerbung im Monat nicht ausreicht (Az.: 6 K 6346/10). Das gilt vor allem, wenn das Kind lediglich über einen einfachen Schulabschluss verfügt. Zwar genügt es bei einer Meldung bei der Agentur für Arbeit, dass die Registrierung nur alle drei Monate erneuert wird, allerdings besteht dieser zeitliche Rahmen nicht bei einer eigenständigen Suche nach einem Ausbildungsplatz.