Keine vermögenswirksamen Leistungen bei Mutterschaftsgeld
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 14.01.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Bremen - Mutterschaftsgeld ist kein Arbeitslohn und kann deshalb auch nicht vermögenswirksam angelegt werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in der neuen, kostenlosen Broschüre "Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit" hin. Nach dem Vermögensbildungsgesetz kann nur Arbeitslohn vermögenswirksam angelegt werden.
Ob ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In diesem Verträgen ist auch geregelt, inwieweit vermögenswirksame Leistungen während der Fehlzeiten beziehungsweise Schutzfristen weitergezahlt werden.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Inbank:
2,82 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 12 Monate 3,10 % (vorher 2,95 %)
- 18 Monate 3,00 % (vorher 2,80 %)
- 24 Monate 2,90 % (vorher 2,65 %)
- 36 Monate 2,55 % (vorher 2,35 %)
- 48 Monate 2,35 % (vorher 1,85 %)
- 60 Monate 2,10 % (vorher 1,60 %)
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 3,10 % (vorher 3,25 %)
- 6 Monate 3,05 % (vorher 3,30 %)
Tagesgeld der IKB:
3,35 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
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