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Keine Abgeltungssteuer für vor 2009 erworbene Aktien

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Für Aktien, die nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, fällt für den realisierten Gewinn Abgeltungssteuer an. Dies gilt nicht für ältere Aktienpakete - die daraus erzielten Kursgewinne können Anleger unbegrenzt steuerfrei einnehmen.

Die pauschale Abgeltungssteuer für Papiere, die ab 1. Januar 2009 erworben wurden, beträgt grundsätzlich 25 Prozent - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Darauf weist der Bundesverband der deutschen Banken hin.

Gewinne mit entstandenen Verlusten verrechnen

Aber Anleger, die erst später Geld investiert haben, können steuerpflichtige Kursgewinne mit in der Vergangenheit entstandenen Verlusten von nach 2008 erworbenen Aktien verrechnen. Außerdem können sie Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen, wenn der Sparer-Pauschbetrag eines Jahres noch nicht ausgeschöpft ist. Für Ledige beträgt dieser 801 Euro, für Verheiratete 1602 Euro.

First-in-First-Out Prinzip

Ein Anleger muss aber beim Berechnen des Veräußerungsgewinns beachten: Hat er mehrfach Aktien eines Unternehmens erworben und verkauft davon einen Teil, gelten für das Finanzamt die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst verkauften.