Kaufverträge aus dem Internet sind nicht immer rechtswirksam
Stand: 22.07.2011
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Oldenburg - Formulare für Kaufverträge aus dem Internet können juristisch unwirksam sein. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung bekanntgegeben. Konkret ging es um einen Gewährleistungsausschluss in einem Internet-Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen. Als Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto hatte der Verkäufer ein Formular aus dem Internet mit Gewährleistungsausschluss verwendet.
Einige Monate nach dem Kauf stellte der Kläger aber einen Unfallschaden an dem Auto fest und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Verkäufer berief sich jedoch auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.
Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht entschied. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsse ein solcher Ausschluss eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen enthalten. Da dies nicht der Fall war, sei der Gewährleistungsausschluss unwirksam, so die Richter.
(Aktenzeichen: 6 U 14/11)