Kartellamt lehnt 5-Euro-Abhebegebühr an Geldautomaten ab
Stand: 07.07.2010
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Hamburg - Das Bundeskartellamt lehnt eine Gebühr von maximal fünf Euro für das Abheben an fremden Geldautomaten ab. Der Betrag sei zu hoch, zitiert die "Financial Times Deutschland" einen Sprecher der Behörde. In einem Brief an die Bankenverbände kritisiere das Kartellamt, dass sich die Höchstgrenze wie ein Festbetrag auswirken würde: Kaum eine Bank würde unter diesem Preis bleiben.
Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die private Kreditwirtschaft hatten sich auf einen Vorschlag für ein neues Gebührenmodell verständigt. Wer an einem Geldautomaten anderer Banken abhebt, sollte demnach nicht mehr als fünf Euro zahlen. Bisher zahlen die Kunden bis zu zehn Euro, wenn sie nicht bei ihrer Hausbank oder einem Institut des gleichen Automatenverbundes Geld ziehen.
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