Kapitalerhalt oder Kapitalverzerr: Auszahlpläne für die Rente
Stand: 13.09.2011
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Frankfurt/Main - Mit dem Eintritt in den Ruhestand müssen Kapitalanleger eine wichtige Entscheidung treffen. Denn das bis dahin angesparte Vermögen muss neu angelegt werden, wenn sie nun eine zusätzliche monatliche Rente erhalten wollen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Bei vielen Anlageprodukten hätten Sparer die Wahl zwischen Kapitalerhalt und Kapitalverzehr.
Kapitalverzehr bedeute, dass sowohl das zum Ruhestand angelegte Geld als auch Erträge daraus über einen festgelegten Zeitraum in Raten ausgezahlt werden. Bei einer Anlage mit Kapitalerhalt dagegen bleibe das eingesetzte Vermögen erhalten. Dem Sparer werden nur die Erträge der investierten Summe ausgezahlt.
Beispiel: Legt ein Sparer 100.000 Euro in einen Fondsentnahmeplan mit Kapitalverzehr an, erhält er bei einer durchschnittlichen Rendite von jährlich fünf Prozent zwanzig Jahre lang eine monatliche Zusatzrente von rund 650 Euro. Nach zwanzig Jahren wäre das angelegte Kapital aufgezehrt. Bei der Variante mit Kapitalerhalt würde er jeden Monat vor Steuern 405 Euro bekommen, die angelegten 100.000 Euro blieben erhalten.