Kabinett folgt EU-Richtlinien zum Schutz von Spareinlagen
Stand: 19.11.2014
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Berlin - Die EU-Richtlinie für die einheitliche Sicherungen von Spareinlagen gilt künftig auch in Deutschland. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Umsetzung. Das Gesetz soll spätestens 2014 in Kraft treten. EU-Bürger sollen dadurch effektiver vor dem Verlust ihrer Ersparnisse geschützt werden.
Danach kommen Sparer im Schadensfall künftig auch schneller und unbürokratischer an ihr Geld. Bei einer Bankenpleite sollen Kontoinhaber ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten - in Deutschland gilt dies ab 1. Juni 2016, europaweit spätestens 2024. Derzeit gilt eine Frist von 20 Tagen.
Finanzminister will Vertrauen in Bankensystem stärken
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte: "Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher." Mit dem Gesetz werde die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung erhöht: "Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem." Die Strukturen der deutschen Einlagensicherung blieben erhalten.
Deutscher Einlagenschutz übertrifft europäischen Standard
Nach der EU-Richtlinie muss jedes EU-Land einen Einlagensicherungsfonds aufbauen. In Deutschland gibt es allerdings bereits seit Jahren einen Einlagenschutz für Spargelder, der deutlich über die europaweit geltende gesetzliche Sicherung von 100 000 Euro pro Kunde hinausreicht. Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die erhalten bleiben und ein weit höheres Schutzniveau bieten.