Jobwechsel: Bundesrat erhöht Schutz für Betriebsrenten
Stand: 13.11.2015
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Berlin - Arbeitnehmer sind bei einem Jobwechsel in Zukunft besser vor Einbußen bei der Betriebsrente geschützt. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag verabschiedet.
In Zukunft dürfen Rentenanwartschaften schon nach einer Frist von drei Jahren nicht mehr verfallen und nicht erst nach fünf Jahren. Zudem können junge Beschäftigte ihr Unternehmen bereits im Alter von 21 Jahren verlassen, ohne dass ihre Anwartschaft verfällt, und nicht erst - wie bisher - mit 25 Jahren. Die Reform setzt Vorgaben aus Brüssel um, mit denen die EU die Mobilität von Arbeitnehmern erhöhen will.