Jetzt noch alte Immobilienkredite auf Widerruf prüfen
Stand: 26.10.2015
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Leipzig - Fehlerhafte Verträge für Immobilienkredite konnten bisher auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Grundsätzlich konnten Betroffene so beispielsweise eine Zahlung von hohen Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden oder zurückfordern. Das könnte bald durch eine Gesetzesänderung nicht mehr so sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Denn nun muss eine europäische Richtlinie - die sogenannte Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, die auch das Widerrufsrecht betrifft - bis spätestens zum 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer könnte sich dies auch auf laufende Baudarlehen auswirken. Für betroffene Verbraucher könnte dies finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Deshalb raten die Verbraucherschützer Bauherren und Immobilienkäufern: Wer wissen will, ob der eigene Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, sollte mit einer Vertrags-Überprüfung nicht zu lange warten.
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