Investmentfonds - gesetzlich geschütztes Sondervermögen
Stand: 24.08.2010
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Berlin - Investmentfonds sind gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft landet das Fondsvermögen deshalb nicht in der Konkursmasse, sondern bleibt eigenständig erhalten, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Das Recht, die Sondervermögen zu verwalten, gehe dann auf die Depotbank über. Diese könne den Fonds abwickeln und den Erlös an die Anleger verteilen - oder ihn an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zustimmt.
Wird die Depotbank insolvent, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen, erläutern die Bank-Experten. In jedem Fall könne der Geldanleger weiterhin über seine Fondsanteile verfügen. Nach Angaben des Bankenverbandes haben deutsche Sparer mehr als 600 Milliarden Euro in Investmentfonds angelegt.