Intransparente Dispozinsen: Verbraucherzentrale mahnt Banken ab
Stand: 16.02.2011
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Berlin - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) macht gegen die Intransparenz bei Dispozinsen mobil. Zehn Geldinstitute seien wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt worden, erklärte der vzbv am Dienstag in Berlin. Der Großteil der Vertragsklauseln sei für die Verbraucher unverständlich. Namen der betroffenen Institute wollte der Verband vorerst nicht veröffentlichen. Zunächst müsse sichergestellt sein, dass alle die Abmahnung auch erhalten haben, sagte eine Sprecherin zur Erklärung.
Zum Teil verstießen die abgemahnten Institute gegen Vorgaben des Zahlungsdiensterechts, wonach Verbraucher bei Zinsanpassungen nicht benachteiligt werden dürfen, teilte der vzbv mit. In manchen Vertragsklauseln behielten sich die Banken eine Zinsanpassung nach "billigem Ermessen" vor, sagte die Sprecherin. Damit wollten sie sich unter Umständen die Möglichkeit offenhalten, die Zinsen nach oben anzupassen, jedoch nicht nach unten.
Die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale ist zunächst eine Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der sich die Banken verpflichten, die Klauseln nicht mehr zu verwenden. Werde eine solche Erklärung nicht unterschrieben, müsse in der Regel ein Gericht entscheiden, sagte die Sprecherin.
Einer am selben Tag verbreiteten Stichprobe der Zeitschrift "Finanztest" zufolge zahlen Kunden im Durchschnitt mehr als elf Prozent Dispozinsen. Am kräftigsten kassiert demnach die Verbands-Sparkasse Wesel bei zwei Kontomodellen mit 15 Prozent ab, gefolgt von der Sparkasse Münden mit 14,75 Prozent und der Targobank mit 14,70 Prozent für ihre Extra- und Classic-Konten.
Nur knapp die Hälfte der getesteten Banken hätten akzeptable Dispozinsen von unter zehn Prozent, hieß es in dem Bericht von "Finanztest" weiter. Überprüft wurden den Angaben zufolge 104 Geldinstitute.